Auf Wunsch erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit einen
Vermittlungsgutschein. Ihren Anspruch können Sie nach 2-monatigem
Arbeitslosengeldbezug geltend machen.
Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie uns, connect Neustadt GmbH
& Co. KG, beauftragen, Ihnen bei der Arbeitsplatzsuche zu helfen.
Dazu müssen Sie eine Kopie des Vermittlungsgutscheines bei uns abgeben.
Wir schließen mit Ihnen einen befristeten Vermittlungsvertrag ab. Für
Sie entstehen keine Kosten.
Unser Angebot bietet Ihnen unter anderem …
- Individuelle Beratung (Persönlich oder via E-Mail)
- Profiling: Erfassung Ihrer berufsbezogenen Daten im Einzelgespräch
- Berufliche Zielfindung
- Nach Absprache: Kostenlose Internet- und Computernutzung
- Vermittlungsunterstützung - Weiterleitung von Stellen
- Hilfe bei Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Beratung vor Vorstellungsgesprächen
Der Gutschein ist in der Regel 3 Monate gültig. Im Anschluss daran können Sie sich erneut einen Vermittlungsgutschein ausstellen lassen, insofern die Voraussetzungen (d.h. der Bezug von Arbeitslosengeld weiterhin besteht) für die Ausstellung noch erfüllt sind.
Wir freuen uns über Ihr Vertrauen!