Seit 1997 / 2009 sind die psychischen Erkrankungen und psychosomatische Krankheitsbilder stark angestiegen. Die Folgen: starker Anstieg der Kosten für Krankheit und Arbeitsausfall, fehlende Fachkräfte, Anstieg der Mitarbeiter, die immer früher in Erwerbsunfähigkeitsrente gehen.

Der Gesetzgeber hat im Arbeitsschutzgesetz darauf reagiert.

„Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.“

§5(1) ArbSchG

“Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen erforderlich sind.“

2008 gab es ein Gerichtsurteil, das dem Mitarbeiter das Recht auf die Bewertung seines Arbeitsplatzes bezüglich psychischer Gefährdungen zusichert. Seit 2013 besteht eine Dokumentationspflicht für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe! Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaften prüfen seit 2016 verstärkt diese Dokumentation. Unternehmen sind in der Pflicht und finanziellen Verantwortung.

Wo beginnt und endet die Verantwortung der Unternehmen?
Was heißt das für Ihr Unternehmen?

In welcher Form können und müssen psychische Belastungen erfasst, notwendige Maßnahmen ergriffen und dokumentiert werden?

Basis ist die Analyse der arbeitsbedingten Stressfaktoren und der Möglichkeiten diese zu reduzieren. Das Machbare machen.

Mögliche Ursachen können sein:

  • Fehlende Passung Arbeitsaufgabe – Mitarbeiter, z B. Dauer, zeitlicher Verlauf, Unter- und Überforderung
  • Physikalische Bedingungen, z. B. falsche Beleuchtung, belastendes Klima, Lärmbelastung
  • Soziales Umfeld und Organisationsbedingungen, z. B. Betriebsklima, Zusammenarbeit, Konflikte; Führung
  • gesellschaftliche Belastungen, z. B. die wirtschaftliche Lage, befristete Verträge

Es gilt die passende Herangehensweise und Form der Datenerhebung, Auswertung und Umsetzung auszuwählen. Psychische Belastung wird subjektiv erlebt. Beschäftigte sind deshalb in einer geeigneten Form einzubeziehen.

Anonymität, Datensicherheit, Transparenz in der Kommunikation und klare Verantwortungsbereiche / Termine für Maßnahmen sind ein Muss, wenn für Unternehmen und Mitarbeiter ein Mehrwert entstehen soll.

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Externe Unterstützung sichert die vertrauliche Datenerhebung und ausgeglichene Gestaltung der Maßnahmen. Die Arbeit muss effizient und gewinnbringend laufen. Die Rahmenbedingungen dafür sind so zu gestalten, dass vermeidbarer Stress auch vermieden wird.

„Das Machbare machen“ heißt aber auch, die Mitarbeiter in ihrer Eigenverantwortung zu stärken. Im Prozess ist klar abzugrenzen, wo Unternehmen und ihre Führungskräfte in der Verantwortung stehen und wo Mitarbeiter in der Pflicht / Holschuld sind, wenn sie Handlungsbedarf sehen.

Mit der Digitalisierung der Arbeitswelt kommen Veränderungen auf Unternehmen und ihre Mitarbeiter zu, die unvorbereitet zu Angst- und Stressfaktoren werden können. Werden die Veränderungen rechtzeitig und transparent kommuniziert und mit passenden Maßnahmen vorbereitet, werden die Mitarbeiter ins Boot geholt und positive Entwicklungen in Gang gebracht.

Digitalisierung erfordert mehr Eigenverantwortung, Offenheit, Kreativität, aber auch eine andere Art von Führung, Kommunikation und Sicherheit.

connect bietet sowohl für die Prozesse der psychischen Gefährdungsanalyse als auch für die Digitalisierung der Arbeitswelt professionelle Unterstützung und den Blick von außen.

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